Automatische Umwandlung

Die PAO Gazprom hat die Aktiengesellschaft Gazprombank darüber informiert, dass eine automatische Umwandlung von Hinterlegungsscheinen in Gazprom-Aktien vonnöten ist.

Die Gazprombank sorgt bekanntlich für eine zuverlässige Aufbewahrung von Stammaktien der Gazprom, für die Hinterlegungsscheine im Rahmen der Programme für Hinterlegungsscheine ausgegeben wurden. Dabei wurde für die The Bank of New York Mellon (amerikanischer Finanzdienstleister, der als Emittent der Hinterlegungsscheine agiert) bei der Gazprombank ein einschlägiges Depotkonto eröffnet, damit es möglich wäre, die Gazprom-Aktien in einem Aktienregister einzutragen.

Die oben genannte Benachrichtigung wurde zur Umsetzung des Föderalen Gesetzes Nr. 319-FZ „Über die Abänderungen an einzelnen Rechtssätzen der Russischen Föderation“ vom 14. Juli 2022 (nachstehend „Gesetz“) an die Gazprombank gerichtet. Dieses Gesetz sieht eine Möglichkeit vor, Hinterlegungsscheine in Stammaktien russischer Emittenten ohne Beteiligung einer ausländischen Depotbank umzuwandeln.

Nach Maßgabe des Gesetzes unterliegen die Hinterlegungsscheine, die seitens russischer depotführender Stellen verwahrt werden, einer automatischen Umwandlung in eine entsprechende Anzahl von Stammaktien russischer Emittenten. Ein solcher Umtausch muss dabei ohne Beteiligung der Inhaber dieser Hinterlegungsscheine erfolgen. Das Verfahren für die automatische Umwandlung wird durch Beschluss des Aufsichtsrates der Zentralbank Russlands vom 22. Juli 2022 bestimmt. Die automatische Umwandlung von Hinterlegungsscheinen in Gazprom-Aktien wurde im September 2022 erfolgreich abgeschlossen.

Sie können eine Standardumwandlung bis zum 3. August 2023 vornehmen.