Zwangsumwandlung

Die Zwangsumwandlung wurde am 24. November 2022 abgeschlossen. Sie können auf eine Standardkonvertierung zurückgreifen. Die kann bis zum 3. August 2023 (ein Jahr ab Ablaufdatum des Hinterlegungsvertrages) vorgenommen werden.

Die Inhaber von DR oder die Personen, in deren Interesse die Inhaber den Besitz und/oder die Verwaltung solcher Hinterlegungsscheine (faktische Besitzer) in dem Fall vornehmen, dass die Erfassung der Rechte der Inhaber oder faktischen Besitzer auf DR durch ausländische Organisationen erfolgt und die Inhaber oder faktischen Besitzer keine Aktien infolge der Verhängung von restriktiven Maßnahmen gegen sie und/oder mit ihnen verbundenen Personen oder gegen die ausländischen Organisationen, in denen die Rechte auf Gazprom-DR erfasst werden, oder infolge unfreundlicher Handlungen ausländischer Staaten, internationaler Organisationen und Finanzinstitutionen, darunter mit der Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen die Russische Föderation, russische juristische Personen und Bürger der Russischen Föderation zusammenhängende, erhalten können, verfügten über das Recht, auf eine Zwangsumwandlung zurückzugreifen.

Durch das Gesetz ist das Recht der Verwahrstelle vorgesehen, einer Person, die die Eröffnung eines Depotkontos und das Gutschreiben einer entsprechenden Anzahl von Aktien auf ihm beantragte, dies zu verweigern, wenn begründete Zweifel an der Vollständigkeit und/oder Korrektheit der Angaben, die im Antrag auf eine Zwangsumwandlung und in den ihm beigefügten Dokumenten ausgewiesen wurden, bestehen oder diese unzureichend sind.