Standardumwandlung
Am 16. April 2022 wurde das Föderale Gesetz Nr. 114-FZ verabschiedet, das festlegt, dass ab dem 27. April 2022:
- der Umlauf von Depositary Receipts (Hinterlegungsscheinen) in Bezug auf Aktien der PAO Gazprom (nachstehend „DR“ bzw. „Aktien“) außerhalb der Russischen Föderation eingestellt wird;
- den Inhabern von DR kein Stimmrecht eingeräumt und hinsichtlich der DR keine Dividenden ausgezahlt werden;
- nur die Personen das Recht auf den Erhalt von Aktien im Ergebnis einer Umwandlung von DR in Anspruch nehmen können, die Inhaber von DR mit Stand vom 27. April 2022 sind.
Am 29. April sendete die PAO Gazprom der The Bank of New York Mellon eine Anweisung über die Lösung des Hinterlegungsvertrages und Schließung der DR-Programme.
Bei einer Vorlage von DR zur Umwandlung können die Aktien Ihrem Konto (nachstehend „Konto“Sollten Sie kein Konto für ein Gutschreiben von Aktien haben, müssen Sie vorab (bis zur Abwicklung des Umwandlungsvorganges) solch ein Konto in jeglicher russischer Verwahrstelle oder in einer ausländischen Verwahrstelle, die ein Depotkonto eines ausländischen nominellen Inhabers in einer russischen Verwahrstelle hat, eröffnen.) gutgeschrieben werden.
- In einer ausländischen Verwahrstelle, die ein Depotkonto eines ausländischen nominellen Inhabers in einer russischen Verwahrstelle hat,
- oder in einer russischen Verwahrstelle.
Ihre Aufmerksamkeit sei darauf gelenkt, dass im Falle einer Bedienung Ihres Depotkontos in einer ausländischen Verwahrstelle, die ein Depotkonto eines ausländischen nominellen Inhabers in einer russischen Verwahrstelle hat, eine persönliche Anwesenheit Ihrerseits oder Ihres Vertreters entsprechend einer Vollmacht auf dem Territorium der Russischen Föderation, unter anderem zwecks Ihrer Identifizierung im Interesse der Umsetzung des Föderalen Gesetzes der Russischen Föderation Nr. 115-FZ „Über die Bekämpfung der Legalisierung (Geldwäsche) der Einkünfte aus kriminellen Quellen und der Finanzierung von Terrorismus“ vom 7. August 2001 (nachstehend „Gesetzgebung der Russischen Föderation über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“), für den Abschluss eines Vertrages oder die Abwicklung von Operationen hinsichtlich des Depotkontos nicht erforderlich ist.
Eine Standardkonvertierung ist gegenwärtig bei der BNY nicht zugänglich. Für den Erhalt aktueller Informationen über die wiederaufgenommene Umwandlung wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Fachwebsite der BNY.