Bestehende Prozedere für eine Umwandlung von Hinterlegungsscheinen in Gazprom-Aktien

  • Standardumwandlung. Falls Hinterlegungsscheine einer automatischen Umwandlung nicht unterzogen worden sind und der Investor auf keine Zwangsumwandlung zurückgegriffen hat, besteht es für ihn immer noch eine Möglichkeit, die Standardkonvertierung vorzunehmen. Dazu braucht man sich an persönlichen Broker oder an eine Verwahrstelle sowie an die The Bank Of New York Mellon (BNY) zu wenden. Eine Standardkonvertierung ist dabei gegenwärtig bei der BNY nicht zugänglich. Für den Erhalt aktueller Informationen über die wiederaufgenommene Umwandlung wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Fachwebsite der BNY.
  • Eine automatische Umwandlung wurde nur hinsichtlich der DR vorgenommen, die bei russischen Verwahrstellen deponiert worden sind (in den meisten Fällen sind dies Hinterlegungsscheine, die an der Sankt Petersburger Börse erworben wurden). Die Aktien wurden auf den Konten von Investoren bei den gleichen Verwahrstellen, wo sie die DR deponiert haben, verbucht.
  • Zwangsumwandlung. Für die Inhaber oder tatsächlichen Besitzer von DR, deren Rechte bei ausländischen Depotstellen erfasst werden, bestand es die Möglichkeit, auf eine Zwangsumwandlung zurückzugreifen. Die wurde allerdings am 24. November 2022 abgeschlossen. Sie können jedoch Ihre Hinterlegungsscheine in einem Standardverfahren immer noch konvertieren lassen.

Kontaktinformationen

Möchten Sie Ihnen gehörende Aktien bei der Verwahrstelle der Gazprombank deponieren, nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeiten:

Die spezielle E-Mail-Adresse: depo@gazprombank.ru

Mehrkanal-Telefonnummer:
+7 (495) 913-74-74